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Höchstes britisches Gericht bestätigt Fuchsjagdverbot
Die Treibjagd auf Füchse bleibt in Großbritannien verboten. Ein Einspruch mehrerer Interessenverbände gegen das 2004 verhängte Verbot wurde am Mittwoch vom höchsten Gericht des Landes abgewiesen. Die Verbände hatten argumentiert, durch das Gesetz würden viele ländliche Wirtschaftszweige und Berufe vernichtet, darunter der des Hundezüchters oder des Hufschmiedes.
Die Richter befanden hingegen, das Gesetz müsse "als Ausdruck des Gewissens einer Mehrheit der Nation betrachtet werden". Es drohe eine Untergrabung des demokratischen Prozesses, wenn Gesetzesgegner "über die Gerichte zu erreichen versuchen, was ihnen im Parlament misslungen ist", sagte der Richter Thomas Bingham. Nach dem Gesetz von 2004 dürfen Hunde zwar beim Aufspüren der Füchse eingesetzt werden, die tödliche Hetzjagd ist aber untersagt.
kim/ju
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